Das Submetering umfasst die verbrauchsabhängige Messung und Abrechnung von Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten in Gebäudeeinheiten zur privaten oder gewerblichen Nutzung (Wohngebäude, Bürogebäude etc.) sowie die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung, in Form von beispielsweise Heizkostenverteilern. Submetering als Messdienstleistung ist dem sogenannten Metering nachgelagert, welche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erfassung und Abrechnung von Energie- und Wasserkosten am Hausanschluss bezeichnet.
Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler und zur Erfassung des anteiligen Warm- und Kaltwasserverbrauchs entsprechende Wasserzähler zu verwenden. Die Messgeräte müssen für das jeweilige Heizsystem geeignet sein und so eingebaut werden, dass ihre korrekte Funktion gewährleistet ist.
Um den Verbrauch der einzelnen Wohneinheiten für die eine separate Erfassung und Abrechnung der Verbräuche an Wärme, Warmwasser und Kaltwasser erfolgt, innerhalb eines Gebäudes (zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus) zu erfassen, sind diese Einheiten regelmäßig mit Wasser- und Wärmemessgeräten ausgestattet. Das Submetering des Wärme-, Warmwasser- und Kaltwasserverbrauchs ermöglicht es Eigentümern und Verwaltern, die Verbrauchskosten auf die Nutzer beziehungsweise die Mieter beziehungsweise Nutzer der einzelnen Einheiten unter Berücksichtigung ihres tatsächlichen Verbrauchs umzulegen, sodass eine verbrauchsgenaue Heiz- und Nebenkostenabrechnung ermöglich wird.
Die Heizkostenabrechnung ist ein Teil der Betriebskostenabrechnung eines Mietgebäudes oder einer Eigentümergemeinschaft. Sie umfasst die Kosten, die durch die Wärme- und Warmwasserlieferung entstehen. Die Grundlage für die Heizkostenabrechnung ergibt sich aus der Heizkostenverordnung. Diese gibt damit den rechtlichen Rahmen vor und verpflichtet den Vermieter, den Verbrauch des Mieters für die Nutzung der Heizung und des Warmwasserverbrauchs über Wasser- und Wärmemessgeräte an den Heizkörpern und eine Warmwasserzähler zu erfassen. Eine Ausnahme besteht für Zweifamilienhäuser, in denen eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird und eine eigene Abrechnungsregel im Mietvertrag vereinbart wurde.
Zu den Kosten für die verbrauchsabhängige Erfassung gehören die Kosten der Miete oder des Kaufs der Messtechnik, der Montage und Installation des Messgeräts, die Datensammlung, -verwaltung und -bereitstellung und die Abrechnung der Heizkosten in Form einer Heizkostenabrechnung.