Wir übernehmen ihr Projekt vollständig und professionell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und ihren Wünschen ab.
Das Eichgesetz schreibt vor, dass Messgeräte in Deutschland in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden. Darunter fallen Wasserzähler, Gaszähler und auch Wärmezähler. Die Eichdauer und damit auch der Wechselturnus zum Austausch der Messtechnik ist unterschiedlich lang. Bei Kaltwasserzähler beträgt der Wechselturnus beispielsweise sechs Jahre, in denen das Wassermessgerät als geeicht gilt. Der Turnuswechsel beschreibt den Austausch des Altgerätes gegen ein neues Messgerät. Für die Einhaltung der Eichpflicht ist in der Regel der Besitzer des Gerätes zuständig. Das heißt im Bereich Haus ist das normalerweise das Versorgungsunternehmen. In Wohnungen oder Kleingartenanlagen oftmals der Besitzer, Vermieter oder Wohnungseigentümer.
Zu unseren Services im Bereich Zählerwechsel-Management gehören die vollständige Koordination des Turnuswechsel mit Anschreiben, Disposition und Tourenplanung. Der Wechsel der Messgeräte wird von unseren erfahrenen Monteuren vorgenommen. Durch den Einsatz unserer erprobten Softwarelösungen wird Ihr Aufwand für Koordination, Ablesung und Datenmanagement sowie Projektvor- und -nachbereitung deutlich reduziert. Hierbei bieten wir Ihnen eine hochprofessionelle Kundenkommunikation durch unsere eigene Service-Hotline, die Werktags für Sie zur Beantwortung ihrer Fragen oder Terminänderungen zur Verfügung steht.
Zur Einhaltung der Vorgaben der technischen Regelwerke unterstützen wir Energie- und Wasserversorger mit einem umfangreichen Dienstleistungsangebot im Bereich der Hausanschlüsse an der Schnittstelle zwischen Versorgungsunternehmen und Endkunde.