Die Firma Biesenthal bietet für Stadtwerke, Kommunen und deren Institutionen & Einrichtungen als staatlich-anerkannte Prüfstelle die Durchführung von Stichprobenprüfung für Kaltwasserzähler an.
Die Stichprobenprüfung für Verbrauchsmessgeräte ist ein amtliches Verfahren zur Verlängerung der Eichgültigkeit. Eine Studie ergab, dass in Deutschland Wassermessgeräte im Durchschnitt nach einer Nutzungsdauer von 7,7 Jahren ausgetauscht werden. D.h. die gesetzlichen Eichfristen werden mithilfe des Stichprobenverfahrens um rund zwei Jahre verlängert. Bei positivem Ausgang kommt es also zu einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer Eichung. Stichprobenprüfungen werden überwiegend von Versorgungsunternehmen wie Stadtwerken genutzt um die Eichperiode einer größeren Anzahl eingebauter geeichter Wasserzähler zu verlängern um sich so den Wechsel dieser Wasserzähler zu ersparen. Das bedeutet, dass die Wasserzähler länger als sechs Jahre im Netz verbleiben können, wenn eine messtechnische Prüfung von wenigen ausgewählten Wasserzählern, der sogenannten Stichprobe, bestanden wird. Bei Bestehen der Stichprobenprüfung dürfen alle Wasserzähler des gesamten Loses weitere drei Jahre im Netz verbleiben. Nach § 14 der Eichordnung kann bei Kaltwasserzählern die Gültigkeitsdauer der Eichung um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn die Messrichtigkeit der Wasserzähler vor Ablauf der Gültigkeitsdauer durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen worden ist.
Die Vorteile für Wasserversorgungsunternehmen sind eindeutig kostentechnischer Natur, da der vollständige Austausch der Wasserzähler und der Einsatz neuer Wasserzähler einen hohen Kostenaufwand für die Versorger bedeutet. Dazu werden auch bei positiven Stichprobenverfahren natürlich auch Ressourcen gespart, da die Wasserzähler weiterhin im Einsatz bleiben und nicht ausgetauscht werden müssen. Viele Ultraschall-Wasserzähler, die im kommunalen Bereich eingesetzt werden, erhalten vom Hersteller eine Stichprobengarantie über beispielsweise 12 Jahre, sodass der Wasserzähler ohne Mehrkosten für die Versorgungsunternehmen anstatt 6 Jahre mindestens 12 Jahre im Netz verbleibt bzw. bei nicht bestehen der Stichprobenprüfung durch den Hersteller ausgetauscht wird.
Der Ablauf einer Stichprobenprüfung für Wasserzähler beginnt mit der Bestimmung des Loses (Stichprobe), sprich die zu überprüfenden Wasserzähler werden gelost und ausgewählt. Die Anzahl an Wasseruhren, die zur Überprüfung stehen, hängt von der Anzahl eingesetzter Wasserzähler im Wassernetz ab. Für diese Wasserzähler wird die Einhaltung spezieller Fehlergrenzen bei der Firma Biesenthal, als staatlich anerkannten Prüfstelle, überprüft. Wenn weniger als eine vorgeschriebene Zahl von Messgeräten die Prüfung nicht bestehen, dann verlängert sich die in der Eichordnung festgelegte Eichgültigkeit für alle Geräte des Loses um drei Jahre bei Wasserzählern. Das Stichprobenverfahren kann auch mehrmals durchgeführt werden.