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Stichprobenprüfung und Befundprüfung Wasserzähler

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Die Firma Biesenthal bietet mit der eigenen staatlich-anerkannten Prüfstelle Stichprobenprüfungen zur Verlängerung der Eichfrist und Befundprüfungen von Wasserzähler an

Die Firma Biesenthal bietet für Stadtwerke, Kommunen und deren Institutionen & Einrichtungen als staatlich-anerkannte Prüfstelle die Durchführung von Stichprobenprüfung zur Stichprobenverlängerung für Kaltwasserzähler an. Zudem werden sowohl für Institutionen als auch Privatpersonen Befundprüfungen von Wasserzählern nach staatlich-anerkanntem Prozess durchgeführt.

Stichprobenprüfung Wasserzähler

Die Firma Biesenthal bietet für Stadtwerke, Kommunen und deren Institutionen & Einrichtungen als staatlich-anerkannte Prüfstelle die Durchführung von Stichprobenprüfung für Kaltwasserzähler an.
Die Stichprobenprüfung für Verbrauchsmessgeräte ist ein amtliches Verfahren zur Verlängerung der Eichgültigkeit. Eine Studie ergab, dass in Deutschland Wassermessgeräte im Durchschnitt nach einer Nutzungsdauer von 7,7 Jahren ausgetauscht werden. D.h. die gesetzlichen Eichfristen werden mithilfe des Stichprobenverfahrens um rund zwei Jahre verlängert. Bei positivem Ausgang kommt es also zu einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer Eichung. Stichprobenprüfungen werden überwiegend von Versorgungsunternehmen wie Stadtwerken genutzt um die Eichperiode einer größeren Anzahl eingebauter geeichter Wasserzähler zu verlängern um sich so den Wechsel dieser Wasserzähler zu ersparen. Das bedeutet, dass die Wasserzähler länger als sechs Jahre im Netz verbleiben können, wenn eine messtechnische Prüfung von wenigen ausgewählten Wasserzählern, der sogenannten Stichprobe, bestanden wird. Bei Bestehen der Stichprobenprüfung dürfen alle Wasserzähler des gesamten Loses weitere drei Jahre im Netz verbleiben. Nach § 14 der Eichordnung kann bei Kaltwasserzählern die Gültigkeitsdauer der Eichung um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn die Messrichtigkeit der Wasserzähler vor Ablauf der Gültigkeitsdauer durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen worden ist.
Die Vorteile für Wasserversorgungsunternehmen sind eindeutig kostentechnischer Natur, da der vollständige Austausch der Wasserzähler und der Einsatz neuer Wasserzähler einen hohen Kostenaufwand für die Versorger bedeutet. Dazu werden auch bei positiven Stichprobenverfahren natürlich auch Ressourcen gespart, da die Wasserzähler weiterhin im Einsatz bleiben und nicht ausgetauscht werden müssen. Viele Ultraschall-Wasserzähler, die im kommunalen Bereich eingesetzt werden, erhalten vom Hersteller eine Stichprobengarantie über beispielsweise 12 Jahre, sodass der Wasserzähler ohne Mehrkosten für die Versorgungsunternehmen anstatt 6 Jahre mindestens 12 Jahre im Netz verbleibt bzw. bei nicht bestehen der Stichprobenprüfung durch den Hersteller ausgetauscht wird.
Der Ablauf einer Stichprobenprüfung für Wasserzähler beginnt mit der Bestimmung des Loses (Stichprobe), sprich die zu überprüfenden Wasserzähler werden gelost und ausgewählt. Die Anzahl an Wasseruhren, die zur Überprüfung stehen, hängt von der Anzahl eingesetzter Wasserzähler im Wassernetz ab. Für diese Wasserzähler wird die Einhaltung spezieller Fehlergrenzen bei der Firma Biesenthal, als staatlich anerkannten Prüfstelle, überprüft. Wenn weniger als eine vorgeschriebene Zahl von Messgeräten die Prüfung nicht bestehen, dann verlängert sich die in der Eichordnung festgelegte Eichgültigkeit für alle Geräte des Loses um drei Jahre bei Wasserzählern. Das Stichprobenverfahren kann auch mehrmals durchgeführt werden.
Folgende Informationen wird vorab vor einer Stichprobenprüfung von Wasserzählern benötigt:
  • Anzahl der Lose mit Angabe der Anzahl der Verlängerungen (sollten mehrere Verlängerungen vorliegen bitte Stichprobennummer mit angeben)
  • Losgrößen Wahl der Stichprobenanweisung (Einfach- oder Doppeltstichprobe)
  • Bevollmächtigung für jedes Los (siehe Datenblatt)
  • Hersteller der Messgeräte
  • Nummer der Bauartzulassungen für jedes Los
Bevollmächtigung eines Dritten Stichprobenprüfung

Befundprüfung Wasserzähler

Die Firma Biesenthal bietet für Kunden als staatlich-anerkannte Prüfstelle die Durchführung von Befundprüfungen für Wasserzähler an.
Bei der Befundprüfung eines Wasserzählers geht die Prüfstelle nach einer genauen Checkliste vor zur Prüfung der inneren Beschaffenheit eines Wasserzählers. Die einzelnen Schritte werden dabei schriftlich dokumentiert und mit Bildern der Prüfungsschritt belegt.
Zu den überprüften Kriterien gehören die allgemeine Beschaffenheit und Zustand eines Wasserzählers, welche Art von Wasseruhr geprüft wird (Kalt- oder Warmwasserzähler), die Ausführung des Wassermessgerätes (Nassläufer, Trockenläufer oder Teiltrockenläufer) und welches Messprinzip das Gerät besitzt (Flügelrad, Ultraschall, Ringkolben-Wasserzähler, Einstrahl-Wasserzähler bzw. Wohnungswasserzähler).
Im Anschluss erfolgt die innere Prüfung des Wassermessgerätes. Dort wird zunächst betrachtet was für Siebe eingebaut sind (Rundsieb, Stufensieb, Bechersieb oder eine Siebplatte bei Einstrahl-Wasserzählern) und deren Zustand wird dokumentiert. Weiter wird das Wasserzähler-Gehäuse überprüft. Welches Material wurde verbaut (Messing, Chrom, Kunststoff) und ob das Gehäuse beschichtet oder unbeschichtet ist. Der nächste Schritt ist die Überprüfung des Messswerkes bzw. des Messeinsatzes. Dieser wird zunächst im zusammen gesetzten Zustand überprüft und im Anschluss zerlegt und eine Einzelkomponenten Prüfung durchgeführt.
Das Ergebnis bzw. den Befund der Prüfung der Wasseruhr erhält der Antragsteller im Anschluss von der Firma Biesenthal ausgehändigt und dient als Grundlage zur Beurteilung inwieweit und in welchem Ausmaß ein Gerät falsch gemessen hat oder nicht.
Hinweis: Die Checkliste gilt exemplarisch für Flügelradzähler in der Ausführung als Nassläufer mit mechanischem Zählwerk und kann sinngemäß auch für andere Zählerbauarten mit mechanischem Messwerk und Zählwerk verwendet werden.
Antrag Befundprüfung
Kosten für Befundprüfung
Ausbauprotokoll Befundprüfung
Bevollmächtigung eines Dritten Befundprüfung

Warum gibt es Stichprobenprüfung oder Befundprüfung für Wasserzähler?

Das Eichgesetz schreibt ganz im Sinne des Verbrauchers generell den Austausch, bzw. die Nacheichung von Wasserzählern alle fünf (Warmwasser) oder sechs Jahre (Kaltwasser) vor. Der turnusmäßige Austausch der Messgeräte soll verhindern, dass der Wasserzähler durch Verschleiß an Messgenauigkeit verliert, da ansonsten eine verbrauchsgerechte Messung nicht mehr gewährleistet ist. Die Eichfrist stellt sich, dass die Wasseruhr innerhalb ihrer gültigen Eichzeit genaue Messergebnisse liefert, die innerhalb der gesetzlich zulässigen Messabweichungen liegen. Zudem definiert die Eichordnung die zulässige Eichfehlergrenze, die dem Verbraucher eine möglichst genaue Abrechnung seines Wasserverbrauches garantiert. Eichfehlergrenzen sind fest vorgegebene die Toleranzen bei der Messung, die bei der Prüfung des Gerätes auf einem staatlich anerkannten Prüfstand eingehalten werden müssen.

Jedes neu eingebaute Messgerät erfüllt die Vorgaben der Eichordnung im Herstellungs- bzw. Eichjahr. Diese wird durch eine Verplombung sichergestellt. Die Verkehrsfehlergrenze ist die maximale Toleranzgrenze nach Einbau der Wasseruhr. Die Verkehrsfehlergrenze ist doppelt so hoch wie die Eichfehlertoleranz. So dürfen Wasserzähler im praktischen Einsatz im Rahmen der Vorgaben des Eichgesetzes doppelte so hohe Messtoleranzen aufweisen, ohne dass das Messergebnis vom Nutzer in Frage gestellt werden kann.

Die häufigste Ursache für verfälschte Verbrauchsmessungen liegt im Nachlaufverhalten bzw. in der Massenträgheit des Flügelrades. Die Einschlüsse von Luft oder eine nicht ordnungsgemäß gewartete Hausinstallation begünstigen, bzw. verstärken diesen Effekt. Generell verhindern lässt sich das geringfügige Nachlaufen eines Zählers nicht. Dem gegenüber steht wiederum das Anlaufverhalten der Wasseruhr, der erst ab einem bestimmten Durchfluss beginnt. Das Nachlaufverhalten wird zudem beeinflusst durch die verbauten Armaturen, unterscheidet sich also je nach Einbausituation. Anlaufverhalten, technisch bedingte geringe Mehr- und Mindermengenerfassungen bei sehr geringen Durchflüssen oder auch eventuell auftretende Nachlaufeffekte gleichen sich also im Wesentlichen aus. Sie führen folglich im Allgemeinen nicht zu einer Benachteiligung des Verbrauchers. Dies bestätigen auch diverse Veröffentlichungen der Eichbehörden und der Physikalisch technischen Bundesanstalt (PTB). Hier ist nachzulesen, dass die Messfehler geeichter Wasserzähler im zulässigen Bereich liegen, sofern diese für den jeweiligen Verwendungszweck richtig ausgewählt wurden.

Zur Prüfung der Messgenauigkeit werden gesetzlich geregelte Verfahren angewandt, die von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) im Einvernehmen mit den Eichaufsichtsbehörden geregelt werden. Diese sogenannte Befundprüfung kann nur von staatlich-anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden. Die Firma Biesenthal, PTB-zertifiziertes Unternehmen nach MID-Konformität, bietet eine Überprüfung des messgenauen Verhaltens sämtlicher Hersteller für Wasserzähler in Form einer Befundprüfung an.
Die ermittelten Daten an den einzelnen Prüfständen und der von uns geeichten Zähler werden in einer Datenbank gesammelt und 5 Jahre lang archiviert.

Zudem werden unsere Prüfstände und Prüfwasser wöchentlich von einem externen Labor überprüft, um unsere hohe Qualität und gewissenhaften Umgang mit dem Medium zu gewährleisten. Den aktuellen Prüfbericht können Sie im Downloads Bereich herunterladen.

Haben Sie Fragen zur Stichprüfungprüfung oder Befundprüfung Ihrer Wasserzähler oder benötigen Sie ein unverbindliches Angebot:

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